Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) betrifft seit Oktober 2023 einen bedeutenden Teil der europäischen Industrie. Hierbei müssen Unternehmen, die Produkte wie Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Strom, Düngemittel, Wasserstoff und ähnliche Artikel aus Nicht-EU-Ländern importieren, je Quartal einen CBAM-Bericht einreichen.
Die Frist zur nächsten Berichterstellung ist der 31.10.2024
Die CBAM-Vorschriften verlangen, dass Unternehmen die Emissionen bei der Herstellung importierter Waren berechnen und in ihrem Bericht Produktvolumen, Emissionen sowie ausländische CO2-preise angeben müssen. Bei Nichteinhaltung drohen Strafen von bis zu 50€ pro importierter Tonne CO2.
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