Insbesondere durch das Lieferkettengesetz hat das Thema Nachhaltigkeit im Einkauf inzwischen eine wichtige Bedeutung. Vor dem Hintergrund der globalen Erderwärmung, den zunehmenden Umweltveränderungen, sowie Menschenrechtsverletzungen in den Wertschöpfungsketten wurde das deutsche Lieferkettengesetz zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten im Juni 2021 beschlossen.

 

Wie kam es zum Lieferkettengesetz?

2011 wurden vom UN-Menschrechtsrat die UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet. Diese Leitprinzipien formalisieren die Verantwortung der Unternehmen zum Erreichen der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG). Diese sollen bis 2030 von allen UNO Mitgliedsländern erreicht werden sollen

Zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien hat die Bundesregierung 2016 den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) beschlossen.

Aufgabe eines nachhaltigen Lieferantenmanagements ist es deshalb, nur die Menge an Ressourcen zu verbrauchen, die absolut notwendig ist. Ohne nachfolgende Generationen zu beeinträchtigen. Die Umsetzung des NAP baute dabei auf die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen. Ein Monitoring des Umsetzungsstandes 2020 ergab jedoch, das weniger als 20% der Unternehmen die NAP-Anforderungen erfüllten.

 

Was besagt das Lieferkettengesetz?

Ab 2023 sind zunächst Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitern in der Pflicht zu handeln. Ab dem Jahr 2024 an Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern. Ziel ist es, Unternehmen, die im Ausland Güter oder Dienstleistungen beziehen, auch für die Produktionsverfahren und die Arbeitsbedingungen bei ihren Zulieferern in die Verantwortung zu ziehen. Unternehmen müssen fortan bei direkten Zulieferern sowie anlassbezogen auch bei indirekten Zulieferern Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung ermitteln. Darüber hinaus, müssen Unternehmen Gegenmaßnahmen ergreifen und diese gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) dokumentieren. Bei Verstößen droht ein Bußgeld oder Schadensersatz.

Das Gesetz ist ein Paradigmenwechsel für den Schutz von Menschenrechten und Umwelt, denn:

  • es wandelt freiwilliger Corporate Social Responsibility (CSR) hin zu verbindlichen menschenrechtlichen und umweltbezogenen Vorgaben
  • Unternehmen sind angehalten grundsätzlich ihre gesamte Lieferkette zu erfassen
  • eine behördliche Regelung zur Durchsetzung der Einhaltung der Sorgfaltspflichten und Sanktionierung wird aufgebaut

Neben dem deutschen Lieferkettengesetz plant auch die EU-Kommission ein europäisches Lieferkettengesetz. Dieses EU-Gesetz sollte das Beste aus den Sorgfaltspflichtengesetzen der Mitgliedstaaten vereinen. Zum Beispiel die Erfassung der gesamten Wertschöpfungskette aus den Niederlanden, die starke behördliche Durchsetzung aus Deutschland und die zivilrechtliche Haftung aus Frankreich. Die konkreten Anforderungen werden noch final abgestimmt. Eine Veröffentlichung wird in 2023 erwartet.

 

Wie kann mein Lieferantenmanagement die Anforderungen des LKSG erfüllen?

Für Unternehmen, die langfristig erfolgreich bleiben möchten, ist es elementar, ihr Liefermanagement unter der Einhaltung dieser ökologischen, ökonomischen und sozialen Aspekte zu gestalten. Dazu gehört auf Nachhaltigkeit entlang der Lieferkette zu achten. Es gibt Tools um die eigenen Lieferanten hierzu mit einzubinden um einen vollständigen Überblick der Lieferkette zu bekommen und die Risiken bei mittelbaren Lieferanten zu bewerten. Darüber hinaus, müssen erfasste und priorisierte Risiken dokumentiert und Präventive und Abhilfemaßnahmen erfasst, sowie deren Wirkung festgehalten werden, um im Fragenkatalog der BAFA ausgewiesen werden zu können.

 


 

Das Lieferkettengesetz hält Unternehmen an auf Nachhaltigkeit auf allen Ebenen entlang der Lieferkette zu achten. Die internen Prozesse zu schaffen um diesem Anspruch gerecht zu werden ist möglich.